AGB Himapan Quedlinburg– Lotusblattmalerei, Workshops – Susann Wittchen (nachfolgend Himapan genannt)

1.Geltungsbereich der AGB

1.1.Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Himapan und dem Kunden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages. Kunden können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§14 BGB) sein.

1.2.Rechtliche Grundlagen des Dienstleistungsvertrages sind die §§ 611 ff. (BGB). Demnach kommt der Dienstleistungsvertrag zustande, wenn ein Kunde das generelle Leistungsangebot von Himapan annimmt. Die darin enthaltene Leistungsbeschreibung ist für beide Seiten bindend.

1.3.Himapan ist berechtigt einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn das Unternehmen aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen den Kunden nicht bedienen kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnte. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Unternehmens für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.

2.Vertragsgegenstand

2.1.Der Vertrag kommt über die vom Kunden ausgewählte Dienstleistung von Himapan zustande. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird unter anderem seiner Internetpräsenz und von diesen sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Art und Umfang der Workshops sind der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

2.2.Sollten Änderungen zur angegebenen Leistungsbeschreibung gewünscht sein, so müssen sie schriftlich vereinbart werden.

2.3.Der Kunde hat die Möglichkeit über die unter der Domain www.himapan.de betriebene Internetpräsenz einen Termin für einen Workshop zu buchen. Nach Übermittlung des Namens, der Telefonnummer und der E-Mail-Adresse des Kunden erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse.

2.4.Der Kunde hat auch die Möglichkeit Himapan Quedlinburg unter der E-Mail-Adresse susann-wittchen@web.de per E-Mail oder unter der postalischen Adresse Johann-Sebastian-Bach-Str. 32; 06484 Quedlinburg oder telefonisch unter 0163-7825342 zu kontaktieren und auf diesem Wege einen Termin zum Workshop zu vereinbaren.

2.5.Nach Bestätigung des vom Kunden gebuchten Termines durch Himapan ist dieser für beide Seiten verbindlich.

2.6.Mit dieser verbindlichen Buchung ist der Kunde verpflichtet, die diesbezüglich ausgewiesenen Kosten zu tragen und entsprechend der vorliegenden Preisliste zu erstatten.

2.7.Bei einer Gruppenanmeldung schließt Himapan mit der für die Gruppe verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Im Rahmen dieses Vertrages werden allgemeinverbindliche, für die Gruppe geltende Rechte und Pflichten festgehalten. Bezüglich der vertraglichen Handhabung der einzelnen Teilnehmer über Art, Menge und Preis der jeweilig genutzten Leistung erfolgt ein Einzelvertrag mit jedem Gruppenmitglied. Dies ist aus sicherheitstechnischen Gründen erforderlich.

2.8.Der Versicherungsschutz für die Teilnehmer an einem Workshop in den Räumlichkeiten von Himapan beginnt ab der Haustür der Wohnungsadresse 06484 Quedlinburg, Johann-Sebastian-Bach-Str. 32.

2.9.Bei Workshops außerhalb der Räumlichkeiten von Himapan erfolgt eine Vertragsgestaltung über die entsprechende Nutzung mit dem Anbieter, um versicherungstechnische Belange zu klären.

2.10.Himapan Quedlinburg kann auf Kundenwunsch die Workshops auch gegen Aufpreis als Einzelkurs anbieten. Der Workshop-Preis erhöht sich dadurch je Sitzung (4 Stunden) jeweils um 50,-€.

3.Preise und Zahlungsbedingungen

3.1.Die in den Preislisten genannten Preise wurden sorgfältig kalkuliert, können sich jedoch aufgrund von sich verändernden tariflichen Personalkosten, Lieferantenpreisänderungen und sonstigen Kostenerhöhungen verändern.

3.2.Alle angegebenen Preise auf www.himapan.de sind Endpreise und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und auch nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus).

3.3.Der Kunde ist in Bezug auf die Vergütung für den Workshop vorleistungspflichtig. Sämtliche Zahlungen sind 7 Tage vor Workshopbeginn ohne jeden Abzug fällig, soweit jeweils mit dem Teilnehmer nichts anderes vereinbart wurde. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen.

3.4.Die Zahlungsabwicklung erfolgt per

•Kreditkarte/Girokarte (vor Ort nach Absprache möglich)
•Überweisung
•Rechnung
•Barzahlung (vor Ort nach Absprache möglich)

3.5.Eine Stornierung eines Vertrages hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

3.6.Bei Stornierung einer Teilnahme werden folgende Gebühren erhoben:

•bis 14 Tage vor Workshopbeginn: keine Gebühr
•13 bis 4 Tage vor Workshopbeginn: 50% der gesamten Gebühr
•weniger als 4 Tage vor Workshopbeginn: 100% der gesamten Gebühr

3.7.Bei Nichtteilnahme oder Abbruch des Workshops besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

3.8.Sollte durch das Unternehmen ein Termin aus dringenden betrieblichen Gründen abgesagt werden, so hat der Kunde einen Anspruch auf einen Ersatztermin, ohne dass ihm dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Muss ein Kunde den Termin aus dringenden Gründen absagen, so muss dieses unverzüglich erfolgen. Erfolgt die Absage kurzfristig ohne Angabe von Gründen so behalten wir uns eine Geltendmachung von Schadenersatz in Höhe der entstandenen Kosten für das Unternehmen vor. Die Staffelung der Ansprüche entnehmen Sie 3.6.

3.9.Finden individuelle Workshops in angemieteten Räumen statt, erfolgt bei Absage durch den Kunden ebenfalls keine Erstattung.

4.Durchführung von Auftragsarbeiten

4.1.Die rechtliche Grundlage für die Auftragsarbeit bildet ein Werksvertrag gemäß §631 BGB.

4.2.Die vom Kunden in Auftrag gegebene Arbeit wird hierbei nach den Vorgaben und Vorlagen des Kunden gefertigt. Mögliche Änderungen durch Himapan bedürfen der Zustimmung des Kunden. Diese Zustimmung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen.

4.3.Dem Kunden wird bereits zu Beginn der Arbeit deutlich gemacht, dass es sich um eine künstlerische Arbeit handelt, die einer gewissen künstlerischen Freiheit unterliegt.

4.4.Des Weiteren handelt es sich bei dem Kunstwerk um ein Naturprodukt, welches Form- und Farbabweichungen enthalten kann. Diesbezüglich erklärt sich der Kunde damit einverstanden.

4.5.Da es sich um einen Werksvertrag handelt, gilt das Werk als abgenommen, sobald der Kunde das Werk kritiklos angenommen hat.

4.6.Die Bezahlung der Auftragsarbeit erfolgt

•50 % per Anzahlung
•50 % nach Übergabe an den Kunden (bei Abnahme des Werkes).

4.7.Ein Widerruf ist nicht mehr möglich, sobald der Auftrag angenommen und mit der Bearbeitung begonnen wurde. Ein Umtausch ist in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen!

5.Eigentumsvorbehalt

5.1.Himapan bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die ihr aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Käufer zustehen, Eigentümerin der Ware.

5.2.Wird die Vergütung vom Käufer nicht bezahlt, so ist Himapan nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, die Ware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.

5.3.In diesem unter 5.2.genannten Fall ist Himapan berechtigt, etwaige Ausfallentschädigung zu fordern.

5.4.Bei Zugriffen von Dritten auf die Ware wird der Käufer auf das Eigentum von Himapan hinweisen und Himapan unverzüglich benachrichtigen.

6.Gewährleistung

6.1.Himapan steht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dafür ein, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Sachmängeln ist. Bei der Ware handelt es sich um die bereitgestellten Leinwände, sowie die für die Ausführung der Malerei notwendigen technischen Materialien. Dieser Zeitpunkt liegt vor Beginn des Workshops.

6.2.Erkennbare Mängel sind Himapan unverzüglich nach Empfang der Ware, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.

6.3.Unwesentliche Abweichungen bei den Waren werden vom Käufer akzeptiert und gelten nicht als Sachmängel.

6.4.Sachmängel werden von Himapan innerhalb angemessener Frist behoben (Nacherfüllung). Dies geschieht nach Wahl von Himapan, entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung). Wenn eine solche Nacherfüllung fehlschlägt, dem Käufer unzumutbar ist oder von Himapan abgelehnt wird oder wenn dies aus sonstigen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu. Ein Recht zum Rücktritt besteht jedoch nicht, sofern es sich lediglich um einen unerheblichen Sachmangel handelt.

6.5.Die Verantwortlichkeit von Himapan entfällt, soweit der Käufer ohne Zustimmung von Himapan die Ware selbst ändert und/oder bearbeitet oder durch Dritte ändern und/oder bearbeiten lässt, es sei denn, er führt den Nachweis, dass die noch in Rede stehenden Sachmängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Nacherfüllung durch die Änderung nicht erschwert wird.

6.6.Himapan haftet nicht für Sachmängel, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Himapan haftet ebenfalls nicht für unsachgemäßen Gebrauch der Ware. Zu reklamierende Artikel müssen in sauberem Zustand an Himapan gesendet werden. Kosten, die durch die Säuberung/Reinigung entstehen, werden dem Käufer belastet bzw. unsauber zurück gesendete Artikel werden nicht zurückgenommen. Die Frachtkosten für die Rücksendung und Neuauslieferung übernimmt der Käufer. Bei berechtigten Reklamationen übernimmt Himapan die Frachtkosten der Neuauslieferung.

6.7.Die Abs. (1) bis (3) gelten auch für Rechtsmängel.

7.Haftung

7.1.Auf Schadensersatz für Personenschäden und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Himapan nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.2.Für sonstige Schäden haftet Himapan, sofern sich nicht aus einer von Himapan übernommenen Garantie etwas anderes ergibt, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
•Himapan haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten verursacht wurden.

•Himapan haftet auf Schadensersatz begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für Schäden aus einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten sowie für Schäden, die von einfachen
Erfüllungsgehilfen von Himapan grob fahrlässig oder vorsätzlich ohne Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Kardinalpflichten verursacht wurden.

•Im Rahmen von Punkt 7 Abs. (2) (2) haftet Himapan nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.

7.3.Himapan haftet nicht für Schäden infolge unvollständiger, verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung, sofern diese durch Feuer, Streik, Aussperrungen, höhere Gewalt, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder durch andere, außerhalb unseres Machtbereichs liegende Umstände und Störungen verursacht werden.

7.4.Im Übrigen ist jegliche Haftung von Himapan ausgeschlossen.

8.Abschließende Bestimmungen

8.1.Rechte des Käufers aus den mit uns getätigten Geschäften dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von Himapan abgetreten werden.

8.2.Die Unwirksamkeit einer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend nahekommen.

8.3.Die persönlichen Daten des Kunden werden seitens Himapan entsprechend den Datenschutzbestimmungen gespeichert, verarbeitet und geschützt. Himapan verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen z. B. zur Auftragsabwicklung, Betreuung des Kunden und zur Information des Kunden über die Himapan Produkte. Himapan verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Kunden nicht an Dritte weiterzugeben.

8.4.Es gilt ausschließlich nationales Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Himapan.

Stand 08.09.2025

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